Häufige Fragen zur Zahnarztpraxis in Luzern
In unserem FAQ zur Zahnarztpraxis in Luzern finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die zumstein dental clinic – von der Terminvereinbarung über Notfallbehandlungen bis hin zu Kosten, Kindern, Schwangerschaft, Zahnarztangst und Lachgas. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wird, dürfen Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antworten zu Terminen, Notfall, Kosten und Behandlung
Mit dem Bus: Nehmen Sie die Buslinien 2, 5, 10 oder 12 und steigen Sie an der Haltestelle Hirzenhof aus. Von dort aus ist die Praxis leicht zu Fuss erreichbar.
Mit dem Auto: Sie können im Parkhaus Altstadt oder im Parkhaus Kesselturm parken. Bitte beachten Sie, dass das Parkhaus Kesselturm generell sehr eng ist.
Weitere Angaben finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder über unser Online-Terminbuchungssystem kontaktieren. Weitere Angaben finden Sie auf unserer Kontaktseite. Wir freuen uns, Ihnen einen passenden Termin anbieten zu können.
Bei starken Zahnschmerzen oder akuten Beschwerden melden Sie sich bitte so rasch wie möglich telefonisch bei uns unter 041 249 30 50. Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah einen Termin anzubieten.
Ausserhalb unserer telefonischen Öffnungszeiten erreichen Sie den externen zahnärztlichen Notfalldienst unter 0848 582 489.
Ja, wir bieten Notfallbehandlungen für akute Zahnprobleme wie Zahnschmerzen, Zahnunfälle oder Zahnverlust an. Kontaktieren Sie uns unter 041 249 30 50, damit wir Ihnen möglichst rasch weiterhelfen können.
Ausserhalb unserer telefonischen Öffnungszeiten erreichen Sie den externen zahnärztlichen Notfalldienst unter 0848 582 489.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Notfall.
Unsere Zahnarztpraxis bietet ein breites Spektrum an zahnmedizinischen Leistungen an – von Dentalhygiene, zahnerhaltender Zahnmedizin und Kinderzahnheilkunde über Zahnchirurgie, Implantologie, Zahnersatz und Zahnästhetik bis hin zu Behandlungen bei Zahnarztangst und Lachgas-Sedierung. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite Angebot.
Wir empfehlen, Kinder bereits ab dem ersten Zahn oder im Kleinkindalter erstmals zur zahnärztlichen Kontrolle mitzubringen. Dabei geht es nicht nur um die Kontrolle der Zähne, sondern auch darum, früh eine vertrauensvolle Beziehung zur Zahnarztpraxis aufzubauen. So können Fragen zur Zahnpflege, Ernährung, Fluoridierung und Kariesvorbeugung rechtzeitig besprochen werden.
Wir empfehlen regelmässige Vorsorgeuntersuchungen und Dentalhygiene-Termine. Wie häufig diese sinnvoll sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – zum Beispiel von Zahnfleischgesundheit, Kariesrisiko, bestehenden Restaurationen oder allgemeinen gesundheitlichen Faktoren. Für viele Patientinnen und Patienten ist ein Termin ein- bis zweimal pro Jahr sinnvoll; in bestimmten Fällen empfehlen wir kürzere Abstände.
Ja, zahnärztliche Kontrollen und notwendige Behandlungen sind auch während der Schwangerschaft möglich und sinnvoll. Hormonelle Veränderungen können das Zahnfleisch empfindlicher machen und Entzündungen begünstigen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Massnahmen in Ihrer Situation empfohlen sind und achten dabei besonders auf eine sorgfältige und schonende Behandlung für Mutter und Kind.
Ja, wir nehmen Ängste ernst und gehen besonders einfühlsam auf Patientinnen und Patienten mit Zahnarztangst ein. Eine ruhige Atmosphäre, verständliche Beratung und schonende Behandlungsmethoden helfen dabei, den Zahnarztbesuch möglichst angenehm zu gestalten. Auf Wunsch besprechen wir auch Möglichkeiten zur Beruhigung, zum Beispiel mit Lachgas-Sedierung.
Ja, wir bieten Lachgas-Sedierung in unserer Praxis an. Lachgas kann helfen, Anspannung und Angst während der Behandlung zu reduzieren und den Zahnarztbesuch angenehmer zu gestalten. Ob eine Lachgas-Sedierung für Sie geeignet ist, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt zahnärztliche Behandlungen in der Regel nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei bestimmten schweren Allgemeinerkrankungen oder nach einem Unfall. Viele Routinebehandlungen wie Füllungen, Dentalhygiene oder Wurzelbehandlungen werden meist nicht von der Grundversicherung übernommen. Falls Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, die Kostenübernahme vorgängig direkt bei Ihrer Versicherung abzuklären.
Ja. Sie können Ihre Behandlung direkt in der Praxis bar oder mit Karte bezahlen. In diesem Fall gewähren wir Ihnen 2 % Skonto. Alternativ können Sie die Rechnung per Banküberweisung begleichen; dabei ist kein Skontoabzug möglich. Kreditkarten und American Express akzeptieren wir nicht.
Ihre reservierte Behandlungszeit ist exklusiv für Sie eingeplant. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen oder zu verschieben.
So haben wir die Möglichkeit, den Termin an andere Patientinnen und Patienten weiterzugeben. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, den Termin in Rechnung zu stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei einer optimalen Terminplanung.
Unsere zahnärztlichen Leistungen werden nach dem geltenden Zahnarzttarif berechnet. Dabei wird jeder Leistung eine bestimmte Anzahl Taxpunkte zugeordnet.
In unserer Praxis gilt ein Taxpunktwert von 1.20. Der Preis einer Behandlung ergibt sich aus der Anzahl Taxpunkte multipliziert mit diesem Taxpunktwert.
Vor grösseren Behandlungen erstellen wir Ihnen gerne eine transparente Kostenschätzung. Bei Behandlungen, die über Versicherungen, Sozialdienste oder andere Kostenträger abgerechnet werden, gelten besondere Vorgaben.
Haben Sie Fragen?
Gerne dürfen Sie uns diese per Kontaktformular zukommen lassen.
